Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft

Das Landesprogramm „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ wird im Rahmen des Pakts für Integration mit den Kommunen aufgelegt. Das Programm, das vom Ministerium für Soziales und Integration und der Stabstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung gemeinsam verantwortet wird, ist die Fortführung des Landesprogramms „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ und läuft bis zum 31. Dezember 2019. Es umfasst sechs einzelne Förderprogramme beziehungsweise Module, die sich insbesondere an Kommunen und Landkreise richten. Daneben gibt es jedoch auch Fördermöglichkeiten für Verbände der Wohlfahrtspflege, Vereine und Initiativen.